Verkehrsversuch – Mit dem Auto

Gießen mit dem Auto

Für Autofahrer*innen wird mit dem Verkehrsversuch ein zweispuriger Einrichtungsverkehr gegen den Uhrzeigersinn geschaffen. Die Innenstadt und alle Parkplätze sowie Parkhäuser bleiben weiterhin erreichbar. Der KfZ-Verkehr soll den Zielort weiterhin zügig erreichen, daher werden die Ampelanlagen umgebaut und angepasst, sodass der Verkehrsfluss optimiert werden kann.

Während der Umbauphase kommt es zu Umleitungen, da Teilabschnitte des Anlagenrings nicht befahrbar sein werden.

Radfahrer*innen dürfen die beiden äußeren Fahrspuren im Einrichtungsverkehr ebenfalls nutzen, insbesondere damit sie alle Zufahrten am Außenring wie auch alle Nebenstraßen weiterhin anfahren können.

Parken

In den Parkhäusern und Tiefgaragen bestehen derzeit rund 4.500 Parkmöglichkeiten, in Innenstadtnähe rund 1.500 Parkplätze. Da bei der gewohnten Zufahrt zu den Parkhäusern lediglich Rechtsabbiegespuren oder zzgl. ein kurzer Abschnitt der Fahrradstraße genutzt wird, bleiben diese auch weiterhin über den Innenring erreichbar. So können längere Umwege vermieden werden. Auch die Straßen Schanzenstraße und Reichensand bleiben so erreichbar. Gekennzeichnet wird das schon auf den in den Anlagenring einmündenden Straßen durch Parkhaus-Piktogramme auf der Fahrspur.

Anlieger

Damit alle privaten Einfahrten mit dem Auto angefahren werden können, werden neue Querungen der Fahrradstraße gebaut. In zwei kurzen Abschnitten ist die Fahrradstraßen-Spur im Uhrzeigersinn für Anlieger freigegeben. Auch Lieferanten und Handwerksunternehmen können so die Grundstücke am Innenring weiterhin anfahren. Innerhalb des Anlagenrings kommt es aber zum Teil zur veränderten Verkehrsführung (z. B. Abschnitt Westanlage Haus-Nr. 46-64 ausschließlich über „U-Turn“ Höhe Parkhaus West; Einbahnstraßenrichtung Schanzenstraße) sowie neuen Zu- und Ausfahrten (in der Regel Linksabbiegen über Fahrradstraße).

Für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt auf der Fahrradstraße eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrer*innen dürfen immer nebeneinander fahren und nur überholt werden, wenn während des gesamten Überholvorgangs der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, ohne den Gegenverkehr zu behindern oder zu gefährden.