Kategorie: Aktuelles

  • Saisonüblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

    Saisonüblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

    Arbeitslosenquote im Juli um 0,1 auf nun 4,8 Prozent gestiegen
    156 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1014 mehr als im Juli 2022
    Saisonüblicher Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit nach Schul- und Ausbildungsende
    Zugang gemeldeten Arbeitsstellen weiter unter Vorjahresniveau

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen. 18058 Menschen waren im Juli arbeitslos gemeldet, 156 Personen mehr als im Juni. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 und liegt nun bei 4,8 Prozent. Im Juli des Vorjahres waren 1014 Menschen weniger registriert. Die Quote betrug seinerzeit 4,6 Prozent.

    „Wir verzeichnen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Juli, der als saisonüblich bezeichnet werden kann“, kommentiert Michael Beck, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Gießen, die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung. „Nach Schul- oder Ausbildungsende meldeten sich junge Menschen, die noch keine Anschlussbeschäftigung gefunden haben. Hier wurde der stärkste Zugang registriert. Trotz des hohen Fachkräftebedarfs, liegt die Anzahl neu gemeldeter Arbeitsstellen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Wir werden die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten beobachten, um die Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt beurteilen zu können.“

    Unterbeschäftigung
    Die Zahl der Menschen in der sogenannten Unterbeschäftigung im engeren Sinne ist im Juli gestiegen. Im abgelaufenen Monat waren 25244 Menschen registriert, 227 mehr als noch im Juni. Ein Jahr zuvor waren 2196 Personen weniger verzeichnet.

    Gemeldete Stellen
    Die vergleichsweise geringe Anzahl an neu gemeldeten Arbeitsstellen ist bemerkenswert. Arbeitgeber zeigen sich bei den Stellenmeldungen zuletzt eher zurückhaltend.

    Im Juli meldeten Arbeitgeber den Arbeitsagenturen im regionalen Bezirk sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau insgesamt 949 neue Stellen. Dies waren 336 Stellen oder gut 26 Prozent weniger als im Juli des Vorjahres.

    Der Stellenbestand hat sich nach einer Phase des Rückgangs im Juli positiv entwickelt. Aktuell sind 6124 unbesetzte Stellen gemeldet, gut 16 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen
    Geschlechtsspezifisch hat sich die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer im Juli erhöht.

    9952 Männer waren im jetzt abgelaufenen Monat im Gießener Agenturbezirk arbeitslos gemeldet. 31 männliche Erwerbslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 und liegt jetzt bei 5,0 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 756 Männer weniger gemeldet. Die Quote lag damals bei 4,6 Prozent.

    Im Bereich der Agentur für Arbeit Gießen waren im Juli 8106 Frauen als arbeitslos registriert. Einen Monat zuvor war es 125 Frauen weniger. Die Arbeitslosenquote der Frauen verharrte bei 4,5 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 258 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Die Quote betrug seinerzeit ebenfalls 4,5 Prozent.

    Besondere Personengruppen
    Bei dem Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Älteren und den unter 25-jährigen Jugendlichen zeigt sich eine unterschiedliche Betroffenheit, welche auf eine übliche saisonale Entwicklung zurückzuführen ist. Alljährlich steigt zum Schul- oder Ausbildungsende die Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen an.

    Im Juli waren insgesamt 1770 junge Menschen im Agenturbezirk Gießen gemeldet, 134 mehr als im Monat zuvor. Dies entspricht einer Quote von 4,3 Prozent und damit 0,3 Prozent höher als im Juni.

    Im Juli des Vorjahres waren 86 Jugendliche, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,2 Prozent.

    Im Bezirk der Gießener Arbeitsagentur waren im Juli 5732 Ältere gemeldet, 9 Personen mehr als noch im Vormonat Juni. Die Arbeitslosenquote verharrte den vierten Monat in Folge bei 4,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 242 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,1 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Auch im Juli zeichnete sich im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen, zu dem die Landkreise Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis gehören, ein uneinheitliches Bild ab. Während im Vogelsbergkreis ein Rückgang der Arbeitslosigkeit registriert wurde, ist sie in den Landkreisen Gießen und Wetteraukreis gestiegen.

    Im Kreis Gießen waren im Juli insgesamt 8317 Menschen erwerbslos gemeldet, 86 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 5,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei 5,5 Prozent. Damals waren 125 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Juli um 93 Personen auf jetzt 7211 gestiegen. Die Quote liegt wie im Vormonat bei 4,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 895 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 3,7 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Juli gesunken. 2530 Personen waren arbeitslos gemeldet, 23 Personen weniger als noch im Juni. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren sechs Erwerbslose mehr gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,5 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Uneinheitlich zeigt sich die Entwicklung bei den Rechtskreisen. Während die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) sich erhöht hat, ist die Anzahl der Arbeitslosen bei den Jobcentern (nach dem Sozialgesetzbuch II) zurückgegangen.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Juli 6253 Personen gemeldet, 274 mehr als im Vormonat Juni. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag die Zahl derer damit heute um 632 Personen höher.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen ging um 118 Personen auf nun 11805 zurück. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 382 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Juli 5822 Arbeitslose, 24 Personen weniger gegenüber Juni.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4369 Arbeitslose gemeldet, 38 Personen weniger als im Vormonat Juni.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1614 Arbeitslose im Juli geführt, 56 Personen weniger als einen Monat zuvor.

     

  • Team von Grebenhain-Nösberts-Weidmoos auf Platz eins

    Team von Grebenhain-Nösberts-Weidmoos auf Platz eins

    Regierungspräsidium Gießen veranstaltet in Grünberg den Bezirksentscheid der Leistungsübung für die mittelhessischen Freiwilligen Feuerwehren

    Gießen/Grünberg/Mittelhessen. Das Team von Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (Vogelsbergkreis) hat den Bezirksentscheid der Feuerwehrleistungsübung gewonnen. Auf Platz zwei landete Beselich (Landkreis Limburg-Weilburg), auf Platz drei Beselich-Obertiefenbach (Landkreis Limburg-Weilburg). „Ich gratuliere den drei Erstplatzierten ganz herzlich und drücke ihnen jetzt schon mal die Daumen für den Landesentscheid am 10. September in Korbach“, sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei der Siegerehrung. Gemeinsam mit Frank Ide (Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Landkreis Gießen) und Thomas Kreuder (Magistrat der Stadt Grünberg) gratulierte er den erfolgreichsten Mannschaften. Die Pokale hatten das Regierungspräsidium Gießen, der Kreisfeuerwehrverband Gießen und der Bürgermeister der Stadt Grünberg gestiftet.

    Das Dezernat für Brandschutz im Regierungspräsidium (RP) Gießen hatte den Wettbewerb in Grünberg einmal mehr organisiert. Acht Mannschaften aus vier mittelhessischen Landkreisen waren vertreten: Rabenau-Rüddingshausen, Reiskirchen-Hattenrod (beide Landkreis Gießen), Beselich-Obertiefenbach und Beselich (Limburg-Weilburg), Ebsdorfergrund-Beltershausen, Ebsdorfergrund-Dreihausen, Kirchhain-Stausebach (Marburg-Biedenkopf) und Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (Vogelsbergkreis).

    Die Feuerwehrleistungsübung soll erworbene Kenntnisse der Einsatzkräfte in Theorie und Praxis ergänzen, festigen und den allgemeinen Leistungsstand anheben. Neben dem sicheren Beherrschen der Feuerwehrtechnik und -ausrüstung kommt es dabei auch auf Schnelligkeit und Teamgeist an. „Dadurch soll das zusätzlich erworbene Fachwissen auch im Einsatzdienst sicher angewendet werden können“, betonte Dr. Thomas Stumpf, Leitender Branddirektor im RP Gießen, in seiner Funktion als Übungsleiter.

    Im theoretischen Teil mussten die Mannschaften 15 Fachfragen aus allen Themengebieten der Feuerwehr in zehn Minuten beantworten. Hierfür zeichneten Kerstin Weigel, Melanie Lochnit und Wolfgang Cloos (alle RP Gießen) verantwortlich. Im praktischen Teil hatte eine Gruppe mit neun Einsatzkräften oder eine Staffel mit sechs Einsatzkräften den Auftrag, einen Löschangriff bei einem angenommenen Wohnungsbrand umzusetzen. „Hier gilt es, das korrekte Vorgehen im verrauchten Bereich, die richtige Löschtechnik sowie die korrekte Menschenrettung zu zeigen“, erklärte Stumpf. Die einzelnen Mannschaften wurden hierbei von einem fünfköpfigen Schiedsrichterteam aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg bewertet.

    „Das Leistungsniveau aller Mannschaften war sehr gut“, fasste Übungsleiter Dr. Thomas Stumpf seine Eindrücke zusammen. Er sprach allen Bezirksfinalisten sein Lob aus. Außerdem dankte er der Freiwilligen Feuerwehr Grünberg für die Bereitstellung und Vorbereitung der Übungsfläche und gratulierte ihr zum 150-jährigen Bestehen. Dank galt auch den Schiedsrichtern für die faire und zuverlässige Bewertung.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (2. v. r.), Dr. Thomas Stumpf (r.) und Kreisbrandinspektor Georg Hauch (l.) gratulierten den Teams aus Beselich und Beselich-Obertiefenbach (beide Landkreis Limburg-Weilburg), die die Plätze zwei und drei belegten. Foto: RP Gießen

  • Wichtige Beschlüsse für die Entwicklung der Region

    Wichtige Beschlüsse für die Entwicklung der Region

    Regionalversammlung Mittelhessen in Wetzlar: Elf Grundsatzpapiere als wichtige Richtschnur für künftigen Regionalplan Mittelhessen diskutiert und beschlossen – Rotor-Out-Beschluss zur Absicherung der Energiewende

    Gießen/Wetzlar. Die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) hat im Kreishaus des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar getagt. Dabei wurden vor allem elf Grundsatzpapiere für die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen beraten und schließlich beschlossen. Diese sind eine wichtige Richtschnur, wie mit den eingegangenen Stellungnahmen umgegangen wird. In einem bisher einmalig umfangreichen Prozess sind im ersten Beteiligungsverfahren rund 1.600 Stellungnahmen mit etwa 7.600 Einzelanträge eingegangen. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand der sogenannte Rotor-Out-Beschluss, mit dem der mittelhessische Beitrag zur Energiewende sichergestellt werden soll.

    Viele Beratungen hatte es vor bereits vor der Genehmigung des Entwurfs durch die Regionalversammlung im September 2021 gegeben, in die auch die 101 betroffenen Städte und Gemeinden waren zuvor in einem frühen Stadium eingebunden worden. Zuletzt ist der beschlossene Planentwurf bis Mitte März vergangenen Jahres offengelegt worden, mit einer enormen Resonanz, wie Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in seiner Rede berichtet. Behörden, Unternehmen und mittelhessische Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit genutzt und eine Stellungnahme abgegeben. Dies ging auf drei Wegen: per Post, über E-Mail und erstmals auch auf einer digitalen Beteiligungsplattform.

    Wegen der außerordentlich hohen Zahl eingegangener Stellungnahmen habe es „einige Zeit gedauert, bis sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberen Landesplanungsbehörde einen Überblick über die einzelnen Antragsziele verschafft und erste Gedanken zu einer Erwiderung aus fachlicher Sicht gemacht haben“, erläuterte RP Ullrich. Dies sei bei dem vorliegenden Regionalplan-Entwurf auch wegen der vielfach sehr konträren Stellungnahmen nicht ganz einfach gewesen: „So wurde oft ein und dieselbe Fläche, die im Planentwurf für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen war, von den einen heftig abgelehnt, während andere sie als viel zu klein für den vor Ort erwarteten Wohnsiedlungsflächenbedarf eingeschätzt haben.“ Die hohe Zahl kann nicht verwundern, erstreckt sich der mittelhessische RP-Bezirk doch auf die fünf Landkreise und Distanzen zwischen Limburg und Schlitz in der Ost-West-Richtung sowie zwischen Münchhausen und Hungen von Norden nach Süden und betrifft über eine Million Menschen.

    In ihrer Sitzung hat sich die Regionalversammlung nun mit den wesentlichen Inhalten der Zuschriften befasst. Damit bei fast 8.000 Anregungen und Bedenken der Überblick behalten werden kann, sind zuvor insgesamt elf Grundsatzpapiere als Orientierung entwickelt und in den vergangenen Monaten diskutiert worden. Diese sind übertitelt in die Kategorien: Regionale Raumstruktur, Bevölkerungsentwicklung und Siedlungsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Arten- und Biotopschutz, Regionaler Grünzug, Siedlungsklima, Landwirtschaft Teil 1 und 2, also einschließlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und -abbau sowie Regionale Infrastruktur – Verkehr.

    „Aufgabe der Grundsatzpapiere ist es“, betonte RP Ullrich während der Sitzung, „ausgehend von einem Überblick über die Ergebnisse der Beteiligung die grundlegenden Vorgaben für die weitere Bearbeitung aufzuzeigen.“ Und in Richtung der anwesenden RVM-Vertreterinnen und Vertreter fügte er hinzu: „Zu jedem Grundsatzpapier haben Sie, meist nach intensiven Diskussionen, eine Beschlussempfehlung abgegeben, teilweise mit Änderungen gegenüber dem Entwurf der Verwaltung.“ In der abschließenden Beratung sind alle Grundsatzpapiere angenommen worden. Außerdem ist ein Kriterienkatalog zum regionalplanerischen Ziel „Trassensicherung von ehemaligen Bahnstrecken“ verabschiedet worden.

    Auch der Vorsitzende der Regionalversammlung Mittelhessen Klaus Weber zeigt sich mit den bislang erzielten Ergebnissen zufrieden: „Seit Januar haben sich die verschiedenen Gremien der Regionalversammlung in 13 Sitzungen intensiv mit den Grundsatzpapieren beschäftigt und empfehlen dem Plenum mit großer Mehrheit, die Dokumente zu beschließen.“

    Die Beratung und Beschlussfassung in den Ausschüssen der Regionalversammlung über jede einzelne Stellungnahme soll im Herbst starten. Der finale Beschluss über deren Bewertung und über eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vermutlich im ersten Halbjahr 2024 gefasst. Mit diesem Beschluss wird dann auch der Zeitraum des zweiten Beteiligungsverfahrens festgelegt. Ziel ist es, den Plan danach von der Regionalversammlung Mittelhessen beschließen zu lassen. Genehmigt wird er letztlich von der Landesregierung.

    Als weiteres großes Thema stand die Windenergie auf der Tagesordnung im Wetzlarer Kreishaus, mit Auswirkungen auf den Teilregionalplan Energie Mittelhessen. Dabei geht es um den sogenannten „Rotor-Out-Beschluss“. Der ist im Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelt und erlaubt, dass Rotorflächen regelmäßig über die Grenze der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie hinausragen dürfen. „Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den umfangreichen gesetzlichen Änderungen, die die Bundesregierung seit dem letzten Jahr auf den Weg gebracht hat, um die Energiewende wirksam zu beschleunigen“, berichtete Regierungspräsident Ullrich.

    Der Beschluss sei die wesentliche Voraussetzung dafür, dass die im Teilregionalplan Energie Mittelhessen ausgewiesenen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie „voll umfänglich“ berücksichtigt werden könnten, sagte RP Ullrich: „Nämlich dann, wenn es darum geht, wie Mittelhessen – und Hessen insgesamt – den geforderten Beitrag zur Erreichung der Flächenziele für die Windenergienutzung leistet.“

    Das Thema Windenergie wird die Regionalversammlung auch in der zweiten Jahreshälfte beschäftigen: „In Vorbereitung befindet sich die Vorlage für einen weiteren Beschluss“, kündigte der Regierungspräsident an. Mit ihm soll aufgezeigt werden, dass es dem Land Hessen mit den Teilregionalplänen Energie für Nord-, Mittel- und Südhessen gelungen sei, den bundesgesetzlich für Ende 2027 geforderten Flächenanteil von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung planerisch bereitzustellen. „Dazu trägt Mittelhessen übrigens einen großen Teil bei, weil die Regionalversammlung beschlossen hatte, mit dem Teilregionalplan Energie 2,2 Prozent der Regionsfläche als mögliche Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie auszuweisen.“

    Hintergrund: Regionalplan Mittelhessen

    • Die Festlegungen des Regionalplans beeinflussen in erster Linie die 101 Städte und Gemeinden sowie Fachbehörden bei ihren Planungen und Vorhaben. Dabei ist zwischen „Zielen“ und „Grundsätzen“ zu unterscheiden.
    • „Ziele“ lösen eine strikte Beachtenspflicht aus, können aber in einem engen Rahmen konkretisiert werden.
    • Dagegen sind „Grundsätze“ in Planungs- und Zulassungsverfahren lediglich zu berücksichtigen. Sofern gewichtige Gründe vorliegen, dürfen sie im Zuge einer Abwägung überwunden werden. Das bedeutet, dass in begründeten Fällen von der mit dem Grundsatz verbundenen Intention des Regionalplans abgewichen werden kann.
    • Eine strikt einzuhaltende Vorgabe ist insbesondere der je Kommune festgelegte maximale Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenbedarf. Allerdings gibt es, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, keine Verpflichtung, diesen Bedarf während der Laufzeit des Regionalplans vollständig auszuschöpfen.
    • Hier und bei anderen Festlegungen ist der Regionalplan also nur eine „Angebotsplanung“. Um den Kommunen Spielraum für ihre Entwicklung zu geben, werden in der Regionalplankarte deutlich mehr Gebiete festgelegt, die für eine Entwicklung von wohnbaulicher oder gewerblicher Nutzung in Frage kommen, als in der Summe der maximale Bedarf zulässt.
    • Mit seinen Vorranggebietsfestlegungen für Raumnutzungen und -funktionen im Freiraum schließt der Regionalplan allerdings auch entgegenstehende Nutzungen aus. Das betrifft z.B. die Vorranggebiete für Landwirtschaft, für Natur und Landschaft und für vorbeugenden Hochwasserschutz oder die Vorranggebiete Regionaler Grünzug. Das bedeutet, dass in diesen Vorranggebieten, die die Wirkung von Zielen haben, beispielsweise eine Siedlungsentwicklung oder auch der Abbau von Rohstoffen nicht zulässig ist.

    Bildunterschrift: Fast 200 Seiten stark ist der Textentwurf für den neuen Regionalplan Mittelhessen. Die Regionalversammlung Mittelhessen hat nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren elf Grundsatzpapiere beraten und beschlossen. Diese sind eine wichtige Richtschnur für den Umgang mit der rund 1.600 Stellungnahmen, die bei der Oberen Landesplanungsbehörde beim RP Gießen eingegangen sind.

    Foto: RP Gießen

  • Ein Berufseinstieg, der 1000 Möglichkeiten eröffnet

    Ein Berufseinstieg, der 1000 Möglichkeiten eröffnet

    Regierungspräsidium Gießen ermöglicht einen Tag lang Einblick in Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten – Austausch mit aktuellen Auszubildenden und Studierenden

    Gießen. Sie kamen mit Fragen und gingen mit Antworten: Das Regierungspräsidium (RP) Gießen ermöglichte Jugendlichen einen spannenden Einblick in Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten der Behörde. Und dies wurde von den Teilnehmerinnen und -nehmern am Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen positiv angenommen. Unter dem Motto „Unlock your potential: Ausbildung und Studium erleben“ verschafften sie sich ein Bild von einem der größten Arbeitgeber in der Region Mittelhessen.

    Den neuen Slogan „1 Arbeitgeber – 1000 Möglichkeiten“ erläuterte zum Auftakt der für Personal verantwortliche Regierungsvizepräsident Martin Rößler. Er begrüßte die jungen Gäste und führte sie in die Veranstaltung ein. „Verwaltung ist alles andere als langweilig“, betonte Rößler. Denn: Verwaltung gestalte Gesetze, die dann unmittelbaren Einfluss auf das tägliche Leben hätten. Das verstaubte Image von unzähligen Aktenbergen entspreche nicht der Wirklichkeit. „Digitalisierung und Modernisierung haben in der Verwaltung längst Einzug gehalten.“ Nicht zuletzt Berufsbilder wie die des IT-Fachinformatikers zeigen das.

    „Und das Regierungspräsidium bietet in diesem Rahmen viele Entwicklungsmöglichkeiten“, betonte der Regierungsvizepräsident. Rund 60 unterschiedliche Berufe sind in der Behörde vertreten. Über 1400 Menschen arbeiten für das Regierungspräsidium. Doch nicht nur Zahlen bekamen die jungen Gäste präsentiert, sondern auch einen Einblick aus erster Hand. Auszubildende und Studierende der Behörde erläuterten ihre persönlichen Beweggründe, warum sie sich für den beruflichen Start im Regierungspräsidium entschieden hatten. Für einen offenen Austausch standen für die Gäste Gesprächspartner bereit, die nicht nur Fragen beantworteten, sondern auch weitere Informationen zum Arbeitgeber und den Rahmenbedingungen parat hatten und ihre eigenen Erfahrungen teilten.

    Nach der Begrüßung- und Austauschrunde gab es die Möglichkeit, sich verschiedenen Aktivtäten anzuschließen. Dazu gehörten unter anderem ein „Lehrgespräch Fachinformatiker“ mit Einblick in die praktische Ausbildung, eine Vorlesung „light“ mit der Vorstellung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) oder die Simulation eines Assessment-Centers, wie es beim Einstellungsverfahren stattfindet.

    RP-Personalpsychologe Benjamin Lückert erläuterte in Kleingruppen-Gesprächen das Vorgehen beim Bewerbungsverfahren, zu denen auch eine Diskussion mit anderen Bewerbern gehört. Dieses Angebot stieß auf großes Interesse. In einem separaten Raum kamen die jungen Menschen zusammen. Sodann wurde ein Thema vorgegeben, zudem sich die Teilnehmer mit Pro- und Contra-Argumenten austauschten. Lückert gab Hilfestellung und erläuterte Hintergründe, etwa, dass in solchen Gesprächen der Umgang miteinander analysiert werde, wie man sich in der Gruppe verhalte und ob auf die Argumente des Gegenübers eingegangen werde. Viele hilfreiche Tipps und Kniffe erhielten die jungen Menschen, um sich auf solche Situationen vorzubereiten. Und bestenfalls sitzen die Teilnehmer in einiger Zeit wieder dem Personalpsychologen des Regierungspräsidiums Gießen gegenüber. Dann aber nicht in einer Simulation, sondern in einem richtigen Bewerbungsprozess.

    Bildunterschrift: Foto: Regierungsvizepräsident Martin Rößler (hinten rechts) begrüßt die Jugendlichen im Regierungspräsidium Gießen zum Austausch über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten.
    Foto: RP Gießen

     

  • Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen appellieren, sich vor dem Kauf von Insektenfallen ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen – Neue Regelungen zu Bremsenfallen

    Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen appellieren, sich vor dem Kauf von Insektenfallen ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen – Neue Regelungen zu Bremsenfallen

    Alternativen prüfen

    Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen appellieren, sich vor dem Kauf von Insektenfallen ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen – Neue Regelungen zu Bremsenfallen

    Gießen. Der Frostspanner frisst den Baum kahl, die Bremsen piksen die Pferde auf der Weide, die Mücken treiben ihr Unwesen, die Wespen schwirren beim Grillen rund um den Tisch. Da greifen viele Menschen gerne zu Insektenfallen. „Doch das Problem ist: In oder an ihnen landen in vielen Fällen Tiere, die keine unerwünschten ,Schädlinge‘ sind“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dazu zählen beispielsweise Bienen, Falter, aber auch Vögel und Fledermäuse. Die Arten- und Tierschutzexperten seiner Behörde appellieren daher, sich ernsthaft mit dem Thema und vor allem den Konsequenzen für die Tiere und die Natur auseinanderzusetzen. Denn Insekten sind auch ohne Fallen schon genug gefährdet – und mit ihnen das ganze Ökosystem.

    „Viele Menschen engagieren sich für den Erhalt von Bienen, Wespen und Co. Sie legen Blühstreifen an und hängen Insektenhotels auf. Außerdem gibt es Förderprogramme, um dem Insektenschwund entgegenzuwirken“, lobt Dr. Lea Benner, amtliche Tierärztin beim Regierungspräsidium Gießen. Auf der anderen Seite allerdings werden Insektenfallen installiert, die genau den Tieren schaden, die es zu schützen gilt. Ihre Beobachtung: Die Anzahl von Bremsen- und Klebefallen im Außenbereich und an Weiden nimmt zu. Noch dazu werden sie oftmals nicht entfernt, sondern bleiben das ganze Jahr über hängen.

    Der Verkauf von Insektenfallen – egal ob diese mit Strom betrieben werden oder Lockstoffe beinhalten, um nur zwei Beispiele zu nennen – ist nicht verboten. Bei der Anwendung sieht es jedoch anders aus. „Zumindest, wenn es um geschützte Arten geht“, betont Gerrit Oberheidt, Leiter des Artenschutzdezernats, das sich unter anderem um den Artenschutz und die Biodiversität kümmert. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz ist es beispielsweise verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten“.

    Geschützte Arten gibt es auch in Mittelhessen – etwa Wildbienen oder bestimmte Schmetterlinge. Sie können zum Beispiel Bremsenfallen und Leimringen zum Opfer fallen. Lea Benner appelliert, das eigene Verhalten zu hinterfragen und nach Alternativen zu suchen. Da Bremsen vor allem in Sümpfen und Feuchtwiesen leben, rät sie beispielsweise Tierhalterinnen und -haltern, Weiden saisonal abhängig in anderen Gebieten zu nutzen und schon bei der Auswahl der Fläche darauf zu achten. Ebenfalls empfiehlt sie, bei Pferden beispielsweise Fliegenmasken oder -decken zu verwenden, statt auf Fallen zu setzen.

    Was Bremsenfallen angeht, gibt es klare Regeln. „Sie dürfen in naturschutzfachlich wertvollen Gebieten – dazu zählen Nationalparks, Naturschutzgebiete und Kernzonen des Biosphärenreservates Rhön – nicht aufgestellt werden, da sie größere Mengen von Tieren wahllos fangen und töten und in diesen Gebieten regelmäßig besonders geschützte Arten vorkommen“, erklärt Oberheidt. In anderen Schutzgebieten bedarf es einer Genehmigung durch die jeweils zuständige Naturschutzbehörde. Im Fall von FFH- und Vogelschutzgebieten mit Habitaten von Vogelarten, die Fluginsekten als Nahrungsgrundlage benötigen, ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium der richtige Ansprechpartner. Geht es um die Zone I des Nationalen Monumentes „Grünes Band“, ist die Oberste Naturschutzbehörde beim Land Hessen zuständig. Wer eine Bremsenfalle in einem gesetzlich geschützten Biotop aufstellen möchte, muss sich vorab an die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises wenden. Diese Regelungen wurden erst kürzlich per Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an die nachgeordneten Behörden auf den Weg gebracht.

    Häufig genutzt werden auch Leimringe. „Sie sind seit ewigen Zeiten üblich“, berichtet Oberheidt. Die Leimringe sollen im Herbst die flügellosen Frostspanner-Weibchen davon abhalten, in die Obstbäume zu klettern und dort ihre Eier abzulegen. Das heißt aber auch: Im Frühjahr und Sommer erfüllen sie nicht ihren eigentlichen Zweck. Hier hilft es, die Leimringe während der Vogelbrut- und Fledermaussaison – also von April bis Oktober – nicht anzubringen und vor allem die über den Herbst und Winter angebrachten Leimringe bis spätestens April zu entfernen.

    Bildunterschrift:

    Rechts das Insektenhotel, mit einigem Abstand links davon die Bremsenfalle – ein Widerspruch in sich.

    Foto: Prof. Sibylle Wenzel

  • „Wenn ein Produkt nur online erhältlich ist, hat dies meist einen guten Grund“

    „Wenn ein Produkt nur online erhältlich ist, hat dies meist einen guten Grund“

    Reisesteckadapter: Experte im Technischen Verbraucherschutz gibt Tipps zu Kauf und Umgang

    Gießen. Wer hat im Ausland noch nicht mit Fön oder Handyladegerät vor der Steckdose gestanden und festgestellt, dass der Stecker nicht passt? Praktische Steckadapter, die ins Reisegepäck gehören, machen es möglich, deutsche Elektrogeräte auch im Ausland zu benutzen. Doch bei der Benutzung von Reisesteckadaptern mahnt Maximilian Baier, Experte im Technischen Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Gießen (RP), zur Vorsicht. Denn so manche dieser Gerätschaften wurden von der Marktüberwachung in Deutschland als gefährlich für den Verbraucher identifiziert und durch den Hersteller zurückgerufen.

    „Reisesteckadapter müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen“, erläutert Baier. Neben der geforderten sogenannten Berührungssicherheit müssten sie mit der vollständigen Adresse des Herstellers beziehungsweise Importeurs und allen Merkmalen gekennzeichnet sein, die für eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung notwendig sind. Da sie aber häufig in Märkten oder im Internet als Billigprodukte verkauft würden, fehlten oftmals die entscheidenden Angaben völlig. „Steckerstifte, die nicht ausreichend isoliert sind, können beim Einstecken in die Steckdose und gleichzeitiger Berührung zu einem Stromschlag führen“, sagt der Experte. Hierbei sei zu beachten, dass es in den jeweiligen Sicherheitsphilosophien der Länder große Unterschiede gibt. So werde zum Beispiel in den USA auf Berührungssicherheit der Stecksysteme wesentliche weniger Wert gelegt als in der EU.

    Reisesteckadapter sind – wie der Name schon sagt – nur für den vorübergehenden Gebrauch bei Auslandsreisen gedacht. Sie dürfen nur wie vorgesehen benutzt werden. „Sollten sie nicht in die Steckdose passen, darf auf keinen Fall mit Gewalt versucht werden, sie in die Steckdose zu drücken oder weitere Adapter dazwischen zu stecken“, erläutert Maximilian Baier. Für den Dauerbetrieb von beispielsweise im Urlaub erworbenen Elektrogeräten sind sie ebenfalls nicht geeignet.

    Vorsicht sei vor allen Produkten geboten, die gegen die vorgenannten Verbraucherschutzaspekte bzw. die europäischen Sicherheitsvorgaben verstoßen. „Wenn ein Produkt nur online erhältlich ist, hat dies meist einen guten Grund“, betont Maximilian Baier. Er rät deshalb generell davon ab, solche zweifelhaften Adapter online zu kaufen und Produkte dauerhaft damit zu betreiben.

    Bildunterschrift: Augen auf beim Kauf: Reisesteckadapter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    Foto: RP Gießen

  • Effizientere Verbandsklage wird greifbar

    Effizientere Verbandsklage wird greifbar

    In der heutigen letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause steht das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 auf der Tagesordnung. Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung nun auf einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie verständigt, der die Kollektivinteressen der Verbrauhcer durch die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen, wesentlich verbessert.

    Kerstin Wolf, Leitern der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen sagt dazu: „Wir versprechen uns von dem heutigen Tag, dass nun endlich der Weg zu einer effizienteren Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten geebnet wird. Damit erhalten geschädigte Verbraucher die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt in demselben Verfahren geltend zu machen. Individualklagen in nicht unerheblicher Zahl entfallen damit, was die Gerichte entlasten und Verbrauchern schneller zu ihrem Recht verhelfen wird. Positiv bewerten wir, dass der Gesetzentwurf eine Regelung enthält, wonach sich betroffene Verbraucher bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung durch Eintragung ins Verbandsklageregister dem Verfahren anschließen können.“

  • Acht Mannschaften am Start

    Acht Mannschaften am Start

    Regierungspräsidium veranstaltet am 15. Juli in Grünberg Feuerwehrleistungsübungen auf Bezriksenbene – Besucher willkommen

    Gießen/Grünberg. Acht Mannschaften aus vier Landkreisen treten am Samstag, 15. Juli, bei den Feuerwehrleistungsübungen für den Regierungsbezirk Gießen an. Beginn ist um 8.15 Uhr auf dem Gelände des Feuerwehrstützpunktes in Grünberg (Landkreis Gießen). Organisiert wird die Veranstaltung vom Dezernat für Brandschutz im Regierungspräsidium (RP) Gießen.

    Der Wettbewerb besteht aus zwei Teilen – einem theoretischen und einem praktischen. Während die Theorie hinter verschlossenen Türen stattfindet, sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, beim praktischen Teil zuzuschauen. Gegen 13.15 Uhr wird die Siegerehrung sein. Die drei erstplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für den Landesentscheid, der am Sonntag, 10. September, in Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ausgetragen wird.

    Folgende Mannschaften sind in Grünberg vertreten: Rabenau-Rüddingshausen I, Reiskirchen-Hattenrod I (beide Landkreis Gießen), Beselich-Obertiefenbach II, Beselich (Limburg-Weilburg), Ebsdorfergrund-Beltershausen, Ebsdorfergrund-Dreihausen I, Kirchhain-Stausebach I (Marburg-Biedenkopf) und Grebenhain-Nösberts-Weidmoos (Vogelsbergkreis).

    Symbolfoto: RP Gießen

  • Krise in der Modebranche: Keine Geld-zurück-Garantie bei drohender Insolvenz

    Krise in der Modebranche: Keine Geld-zurück-Garantie bei drohender Insolvenz

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über die Risiken bei Geschäften mit krisenbedrohten oder gar insolventen Unternehmen

    Mode online shoppen kann so einfach sein: Bestellen, bezahlen und Lieferung erhalten. Nicht immer läuft es dabei reibungslos ab. Insbesondere dann nicht, wenn dem Unternehmen die Insolvenz droht und die Internetseite des Shops plötzlich nicht mehr erreichbar ist. Immer wieder stellen sich dann Fragen nach Vorauszahlungen, Reklamation fehlerhafter Ware oder Rückzahlung im Retourefall. Welche Rechte Verbraucher in solchen Situationen haben, zeigt die Verbraucherzentrale Hessen auf.

    Die Inflation, die Ukrainekrise, die Kaufzurückhaltung der Verbraucher lassen derzeit viele Textilunternehmen ins Schlingern geraten. Um ein Aus zu vermeiden, führen einige Unternehmen eine Sanierung in Eigenverwaltung durch, wie beispielsweise bei der Modekette Hallhuber. Die Besonderheit bei der Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen mit Unterstützung von Sanierungsexperten und dem gerichtlich bestellten Sachwalter selbst fort.

    Anna T. aus Wetzlar bestellte online Kleider bei dem Münchener Modeunternehmen. Als sie ihren Vertrag fristgerecht widerrief und die Ware zurücksandte, traute sie ihren Augen nicht, als sie den Kaufpreis nicht zurückerhielt. Anna T. ist kein Einzelfall. Wer kürzlich bei Hallhuber bestellt hat, erfährt auf der Internetseite, dass aufgrund des eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahrens derzeit keine Kaufpreiserstattung möglich sei und die zurückgesendete Ware wieder in das Eigentum von Hallhuber zurückfalle. Auch eine persönliche Rückgabe von Retouren in den Hallhuber-Stores sei nicht möglich. Das heißt: Ware weg – Geld weg.

    „Wer bei einem angeschlagenen Unternehmen Ware bestellt und im Voraus bezahlt oder anzahlt, kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass er im Falle eines Widerrufs und Retoursendung sein Geld zurückbekommt“, erklärt Olesja Jäger Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

    Widerrufsrecht bei drohender Insolvenz
    Rutscht das Unternehmen in die Insolvenz, gehen die Zahlungsansprüche der Kunden grundsätzlich nicht verloren. Der Kunde kann weiterhin von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Es bleibt vom Insolvenzverfahren unberührt, da es gegenüber dem Unternehmen erfolgt, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde.

    Realistisch betrachtet stehen allerdings die Chancen einer schnellen Rückzahlung eher schlecht und es ist gut möglich, dass Verbraucher am Ende eines Insolvenzverfahrens – wenn überhaupt – nur mit einer Quote, also einem kleinen Prozentsatz bedient werden. „Hier kann es sich lohnen, von einer Rücksendung abzusehen und die Ware einfach privat weiterzuverkaufen“, so Jäger weiter. Insolvenzverfahren können sich über einen längeren Zeitraum ziehen. Wie lange letztlich das Verfahren dauert, hängt beispielsweise von der Unternehmensgröße und vorhandenem Vermögen ab.

    Lieferung der Ware nur gegen Aufpreis
    Manchmal erhalten Verbraucher bei Verfahren in Eigenverwaltung auch Angebote vom Sachwalter. Zum Beispiel dahingehend, dass die Vertragserfüllung – wie die Lieferung der Ware – nur dann in Aussicht gestellt wird, wenn noch ein zusätzlicher Aufpreis bezahlt wird. „Ob es sinnvoll ist, ein solches Angebot anzunehmen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wer eine weitere Zahlung leisten will, sollte versuchen zu vereinbaren, dass die Mehrzahlung erst nach Erhalt der Ware geleistet wird. Denn nur dann besteht auch die Sicherheit, dass der Aufpreis nicht verloren geht“, empfiehlt Olesja Jäger.

    „Generell empfehlen wir, bei krisenbedrohten oder insolventen Unternehmen nicht in Vorkasse gehen. Der Verbraucher trägt das Risiko, dass seine Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt“, warnt Jäger.

    Zahlungsansprüche anmelden
    Bei der Sanierung in Eigenregie entscheidet der Sachwalter, ob Verträge noch erfüllt werden können oder auch nicht. Lehnt er die Erfüllung oder die Rückzahlung des bereits bezahlten Kaufpreises ab, so bleibt nur die Möglichkeit, berechtigte Forderungen als Insolvenzgläubiger beim Sachwalter anzumelden.

    Die Forderungsanmeldung ist grundsätzlich formlos möglich und sollte am besten schriftlich erfolgen. Die Forderung muss nach Art und Höhe benannt werden. Der Rechtsgrund der Forderung ist anzugeben und mit Belegen in Kopie nachzuweisen.

    Weitere Informationen zu den Rechten von Kundinnen und Kunden, wenn ein Unternehmen insolvent wird, gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.

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    1. „Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen“ widmet sich rechtlichen Aspekten – Am 14. November nächstes Treffen

    Gießen/Mittelhessen. Mitte der 1980er Jahre gab es in Mittelhessen noch mehr als 90 Stellen, an denen Güter zum Transport von A nach B auf die Schiene verlagert wurden. Ihre Zahl hat stetig abgenommen, aktuell sind es nur noch rund 15. Vielerorts gibt es allerdings Ideen und Bestrebungen, das zu ändern. Bei der Realisierung entsprechender Vorhaben sehen sich Unternehmen und Kommunen mit einer großen Zahl rechtlicher Regulierungen konfrontiert. Doch was ist relevant, wenn beispielsweise ein Unternehmen einen Gleisanschluss oder ein Güterterminal für den Warenumschlag zwischen Straße und Schiene errichten möchte? Zu dieser komplexen Frage informierten sich interessierte Akteure von Unternehmen, Wirtschaftsförderern und Ministerien beim 3. „Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen“. Dieses hat sich zur Aufgabe gemacht, Antworten auf die vielen offenen Fragen zur Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene zu liefern und die Beteiligten zu vernetzen. Ins Leben gerufen wurde das Netzwerktreffen vom Regierungspräsidium Gießen.

    Nachdem im März bereits die erste Veranstaltung in diesem Jahr stattgefunden hatte, war es nun das insgesamt dritte Treffen. „Ein Überblick zu den wesentlichen Grundlagen des Eisenbahnrechts im Kontext des Schienengüterverkehrs“ lautete das Thema der Online-Veranstaltung. Die rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten einen Überblick über relevante Grundlagen zum Betrieb von Gleisanschlüssen und Werkbahnen, zum Netzzugangsrecht, zur Planfeststellung und zu weiteren Themen, die anhand von Beispielen anschaulich erläutert wurden. Referent war Prof. Dr. Urs Kramer, Inhaber der Lehrprofessur für Öffentliches Recht am Institut für Rechtsdidaktik der Universität Passau. Er ist unter anderem auf das Eisenbahnrecht spezialisiert.

    Im Gegensatz zum Straßenverkehr ist der Schienenverkehr durch zahlreiche Normen streng geregelt. So gibt es bereits verschiedene gesetzliche Vorgaben auf der Ebene der Europäischen Union. Auf der Bundesebene ist dann unter anderem geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt als Akteur am Schienenverkehr teilnehmen oder Schieneninfrastruktur betreiben zu dürfen. Wann ist für deren Errichtung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen und wann nicht? Auch das ist auf der Bundesebene festgelegt. Ebenso, wem Zugang zum Schienennetz zu gewähren ist, und sehr viel mehr.

    Ergänzt wurde der Termin durch den Regionalen Schienencoach des Regierungspräsidiums Gießen, Jonas Goebel, sowie Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Marburg-Biedenkopf und ebenfalls Koordinator der Veranstaltungsreihe. Sie gaben Informationen zu verkehrspolitischen Themen auf Bundesebene, die im Zusammenhang mit dem Güterverkehr stehen. So geht das Bundesverkehrsministerium von einer Zunahme des Güterverkehrsaufkommens von 46 Prozent bis 2051 aus. Genau hier soll mit der Veranstaltungsreihe Netzwerktreffen Schienengüterverkehr zielgerichtet für Mittelhessen angesetzt werden, um eine nachhaltige Verlagerung des Güterverkehrs zu unterstützen und die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhalten.

    Für dieses Jahr ist noch ein weiteres Treffen geplant. Es findet am 14. November statt. Weitere Interessierte sind herzlich willkommen. Wer Teil des Netzwerks werden und in den Verteiler aufgenommen werden möchte, kann sich an Jonas Goebel (jonas.goebel@rpgi.hessen.de, 0641 303 2420) wenden.

    Bildunterschrift: In Mittelhessen werden nur noch wenige Gleisanschlüsse wie dieser im Landkreis Gießen genutzt.

    Foto: RP Gießen