Kategorie: Uncategorized

  • Sicher den Berufseinstieg meistern – RP Gießen gibt Tipps zu Arbeitsschutz für Azubis

    Sicher den Berufseinstieg meistern – RP Gießen gibt Tipps zu Arbeitsschutz für Azubis

    Sicher und geschützt den Berufseinstieg meistern

    Arbeitsschutzexperten des Regierungspräsidiums Gießen informieren über besondere Regeln zum Schutz von angehenden Auszubildenden

    Gießen. Nur noch wenige Wochen, dann beginnt die Ausbildungszeit. Für viele Jugendliche ein Grund zur Freude. Als neue Azubis wagen viele den nächsten Schritt hin in das Berufsleben. Beim Start spielt neben dem Berufsbildungs- auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine wichtige Rolle. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) achtet als Aufsichtsbehörde darauf, dass die rechtlichen Grundlagen zu ihrem Schutz eingehalten werden und gibt pünktlich zum Ausbildungsbeginn wichtige Tipps.

    „Junge Menschen sind aus verschiedenen Gründen am Arbeitsplatz besonders gefährdet, denn ihnen fehlt einfach noch die Erfahrung und Weitsicht“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Für den Arbeitgeber bestehen daher besondere Pflichten. Vor allem bei der Arbeitszeit gelten klare Regeln. Täglich dürfen die Jugendlichen maximal acht Stunden arbeiten, wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden. „Diese Grenzen dürfen nur in bestimmten Fällen überschritten werden“, sagt Arbeitsschutzexperte Günter Foth vom RP. So könnten zum Beispiel Jugendliche, die an einzelnen Werktagen weniger als acht Stunden arbeiten, an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

    „Das ist wichtig für die Anpassung an die Arbeitszeit der Erwachsenen, besonders bei Gleitzeit. Die maximale Arbeitszeit von achteinhalb Stunden darf jedoch nicht überschritten werden.“ Spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit steht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause an: Bei bis zu sechs Stunden Arbeit sind es 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden Arbeit sogar 60 Minuten. Unter einer Ruhepause wird die Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten verstanden. Unterbrochen werden müssen die Arbeitstage dann von mindestens zwölf Stunden Arbeitsruhe.

    Für den Unterricht an Berufsschulen gibt es für die Auszubildenden ebenfalls besondere Regeln. Sie werden freigestellt und dürfen nicht zur vorherigen Arbeit herangezogen werden, wenn der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt. Die Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet. Einmal in der Woche wird der Azubi an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden freigestellt. Danach muss dann nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird für diesen Tag angerechnet. Findet in der Woche ein weiterer Berufsschultag statt, greift auch hier eine Freistellung, wobei die anschließende Arbeit im Betrieb in diesem Fall noch möglich ist. In Berufsschulwochen mit Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen müssen Auszubildende ebenfalls freigestellt werden.

    Doch auch weitere Beschäftigungszeiten sind vom Jugendarbeitsschutzgesetz gedeckt. Generell gilt für die jungen Berufseinsteiger die Fünf-Tage-Woche. „Für gewöhnlich bedeutet das ein grundsätzlich freies Wochenende für die Azubis. In manchen Branchen wie zum Beispiel in Kranken- und Pflegeberufen, Bäckereien und Konditoreien oder im Gaststätten- und Kfz-Gewerbe darf aber auch samstags und sonntags gearbeitet werden“, erläutert Günter Foth. Dies ändere aber nichts am Grundsatz der Fünf-Tage-Woche. „Wenn ein Jugendlicher am Wochenende arbeiten soll, muss er an einem anderen Tag der Woche frei bekommen.“ Mindestens an zwei Samstagen und Sonntagen im Monat findet keine Beschäftigung statt.

    Neben der Arbeitszeit ist auch der Umgang mit Gefahrstoffen oder gefährlicher Arbeit geregelt. „Jugendliche dürfen mit Arbeiten, die ihre psychischen und physischen Kräfte überfordern, nicht beschäftigt werden“, sagt Bianca Hoyer, ebenfalls im RP für den Arbeitsschutz zuständig. Ihr Kollege Sascha Dietz ergänzt: „Darüber hinaus dürfen die Azubis nicht mit besonders unfallgefährdeten Arbeiten betraut werden, bei ungünstigen Wetterbedingungen arbeiten oder sich mit schädlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Stoffen beschäftigen.“ Diese Verbote sind grundsätzlicher Natur. Von den Jugendlichen dürfen solche Tätigkeiten aber dennoch ausgeführt werden, wenn sie für die Ausbildung des Jugendlichen dringend notwendig sind und unter Anleitung und Aufsicht fachkundiger Kollegen stattfinden.

    Und was ist bei potenziell gefährlichen Aufgaben? Dabei ist zu beachten: der Arbeitgeber klärt die Azubis über die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren auf und muss ihnen vorbeugende Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahren zeigen, bevor sie mit der Tätigkeit beginnen. „Maschinen müssen vom Ausbilder vorgeführt werden und die Jugendlichen müssen über Schutzvorrichtungen und richtiges Verhalten belehrt werden“, berichtet Bianca Hoyer. „Das gilt besonders im Umgang mit den gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen.“ Bei der Festlegung von allen Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich der Betriebsarzt sowie die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beteiligen. „Außerdem ist eine mindestens halbjährliche Wiederholung der Unterweisung durch den Arbeitgeber oder Ausbilder Pflicht.“

    Der Gesetzgeber hat auch der gesundheitlichen Betreuung eine große Bedeutung im JArbSchG eingeräumt. Vor gesundheitlichen Schäden können die Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen bewahrt werden. „Eine Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt in das Berufsleben stattgefunden haben. Dem Arbeitgeber muss dabei eine vom untersuchenden Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, andernfalls darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden“, sagt Sascha Dietz.

    Eine weitere ärztliche Nachuntersuchung ist dann im ersten Jahr nach Beginn der Beschäftigung vorgeschrieben, inklusive der weiteren Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beim Arbeitgeber. Sollte der Azubi dies nicht machen, wird er dazu von seinem Arbeitgeber schriftlich aufgefordert. In dieser Erinnerung muss darauf hingewiesen werden, dass der Arbeitgeber den Azubi nicht weiter beschäftigen darf, wenn dieser die Bescheinigung nicht spätestens 14 Monate nach Beginn der Ausbildung vorlegt.

    „Bei der Beschäftigung von Jugendlichen hat der Arbeitgeber eine ganze Menge zu beachten“, fasst Regierungspräsident Ullrich zusammen. „Werden die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen vom Arbeitgeber erfüllt, sind die Grundlagen gelegt, dass den Jugendlichen ein gesunder Start in ihr Arbeitsleben gelingt.“ Gerade in der jetzigen Situation des Fachkräftemangels müsse bereits frühzeitig ein sicherer Grundstein gelegt werden, Arbeitskräfte lange gesund zu erhalten.

    Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz sind auf der Internetseite RP-Gießen unter www.rp-giessen.de im Bereich Jugendarbeitsschutz oder im Arbeitsschutzportal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden. Bei Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz während der Ausbildung bieten Bianca Hoyer, Sascha Dietz und Günter Foth als RP-Arbeitsschutzexperten gerne ihre Hilfe an. Sie sind zu erreichen unter 0641 303-3237 und 0641 303-8600 oder auch auf der RP-Internetseite zu finden.

    Bildunterschrift: Arbeitszeiten spielen bei Auszubildenden eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz: Die Arbeitsschutzexperten im Regierungspräsidium Gießen geben Tipps, was es für einen sicheren und gelungenen Start in das Berufsleben zu beachten gilt. Foto: Unsplash / Malvestida

  • Saisonüblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

    Saisonüblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

    Arbeitslosenquote im Juli um 0,1 auf nun 4,8 Prozent gestiegen
    156 Arbeitslose mehr als im Vormonat, 1014 mehr als im Juli 2022
    Saisonüblicher Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit nach Schul- und Ausbildungsende
    Zugang gemeldeten Arbeitsstellen weiter unter Vorjahresniveau

    Im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen. 18058 Menschen waren im Juli arbeitslos gemeldet, 156 Personen mehr als im Juni. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 und liegt nun bei 4,8 Prozent. Im Juli des Vorjahres waren 1014 Menschen weniger registriert. Die Quote betrug seinerzeit 4,6 Prozent.

    „Wir verzeichnen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Juli, der als saisonüblich bezeichnet werden kann“, kommentiert Michael Beck, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Gießen, die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung. „Nach Schul- oder Ausbildungsende meldeten sich junge Menschen, die noch keine Anschlussbeschäftigung gefunden haben. Hier wurde der stärkste Zugang registriert. Trotz des hohen Fachkräftebedarfs, liegt die Anzahl neu gemeldeter Arbeitsstellen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Wir werden die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten beobachten, um die Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt beurteilen zu können.“

    Unterbeschäftigung
    Die Zahl der Menschen in der sogenannten Unterbeschäftigung im engeren Sinne ist im Juli gestiegen. Im abgelaufenen Monat waren 25244 Menschen registriert, 227 mehr als noch im Juni. Ein Jahr zuvor waren 2196 Personen weniger verzeichnet.

    Gemeldete Stellen
    Die vergleichsweise geringe Anzahl an neu gemeldeten Arbeitsstellen ist bemerkenswert. Arbeitgeber zeigen sich bei den Stellenmeldungen zuletzt eher zurückhaltend.

    Im Juli meldeten Arbeitgeber den Arbeitsagenturen im regionalen Bezirk sowie den Jobcentern des Kreises Gießen und der Wetterau insgesamt 949 neue Stellen. Dies waren 336 Stellen oder gut 26 Prozent weniger als im Juli des Vorjahres.

    Der Stellenbestand hat sich nach einer Phase des Rückgangs im Juli positiv entwickelt. Aktuell sind 6124 unbesetzte Stellen gemeldet, gut 16 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

    Männer und Frauen
    Geschlechtsspezifisch hat sich die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer im Juli erhöht.

    9952 Männer waren im jetzt abgelaufenen Monat im Gießener Agenturbezirk arbeitslos gemeldet. 31 männliche Erwerbslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 und liegt jetzt bei 5,0 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 756 Männer weniger gemeldet. Die Quote lag damals bei 4,6 Prozent.

    Im Bereich der Agentur für Arbeit Gießen waren im Juli 8106 Frauen als arbeitslos registriert. Einen Monat zuvor war es 125 Frauen weniger. Die Arbeitslosenquote der Frauen verharrte bei 4,5 Prozent. Im Vorjahresvergleich waren damals 258 Frauen weniger arbeitslos gemeldet. Die Quote betrug seinerzeit ebenfalls 4,5 Prozent.

    Besondere Personengruppen
    Bei dem Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Älteren und den unter 25-jährigen Jugendlichen zeigt sich eine unterschiedliche Betroffenheit, welche auf eine übliche saisonale Entwicklung zurückzuführen ist. Alljährlich steigt zum Schul- oder Ausbildungsende die Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen an.

    Im Juli waren insgesamt 1770 junge Menschen im Agenturbezirk Gießen gemeldet, 134 mehr als im Monat zuvor. Dies entspricht einer Quote von 4,3 Prozent und damit 0,3 Prozent höher als im Juni.

    Im Juli des Vorjahres waren 86 Jugendliche, die auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle waren, weniger gemeldet. Damals lag die Arbeitslosenquote bei 4,2 Prozent.

    Im Bezirk der Gießener Arbeitsagentur waren im Juli 5732 Ältere gemeldet, 9 Personen mehr als noch im Vormonat Juni. Die Arbeitslosenquote verharrte den vierten Monat in Folge bei 4,3 Prozent. Im Vorjahresmonat waren 242 ältere Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Damals lag die Quote bei 4,1 Prozent.

    Regionale Unterschiede
    Auch im Juli zeichnete sich im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen, zu dem die Landkreise Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis gehören, ein uneinheitliches Bild ab. Während im Vogelsbergkreis ein Rückgang der Arbeitslosigkeit registriert wurde, ist sie in den Landkreisen Gießen und Wetteraukreis gestiegen.

    Im Kreis Gießen waren im Juli insgesamt 8317 Menschen erwerbslos gemeldet, 86 Arbeitslose mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 5,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote ebenfalls bei 5,5 Prozent. Damals waren 125 Menschen weniger registriert.

    Im Wetteraukreis ist die Zahl der Arbeitslosen im Juli um 93 Personen auf jetzt 7211 gestiegen. Die Quote liegt wie im Vormonat bei 4,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren jetzt 895 Erwerbslose mehr gemeldet. Seinerzeit lag die Arbeitslosenquote bei 3,7 Prozent.

    Im Vogelsbergkreis ist die Anzahl der Erwerbslosen im Juli gesunken. 2530 Personen waren arbeitslos gemeldet, 23 Personen weniger als noch im Juni. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 4,4 Prozent. Im Vorjahresmonat waren sechs Erwerbslose mehr gemeldet. Damals wurde eine Quote von 4,5 Prozent verzeichnet.

    Die beiden Rechtskreise (nach dem Sozialgesetzbuch II und III)
    Uneinheitlich zeigt sich die Entwicklung bei den Rechtskreisen. Während die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch III; Arbeitsagentur) sich erhöht hat, ist die Anzahl der Arbeitslosen bei den Jobcentern (nach dem Sozialgesetzbuch II) zurückgegangen.

    Bei der Arbeitsagentur Gießen (und den Geschäftsstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach) waren im Juli 6253 Personen gemeldet, 274 mehr als im Vormonat Juni. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag die Zahl derer damit heute um 632 Personen höher.

    Die Zahl der in den Jobcentern geführten Erwerbslosen ging um 118 Personen auf nun 11805 zurück. Ein Jahr zuvor wurden dort noch 382 Personen weniger geführt.

    Das Jobcenter Gießen betreute im Juli 5822 Arbeitslose, 24 Personen weniger gegenüber Juni.

    Im Jobcenter Wetterau waren im abgelaufenen Monat 4369 Arbeitslose gemeldet, 38 Personen weniger als im Vormonat Juni.

    Bei der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) im Vogelsbergkreis wurden insgesamt 1614 Arbeitslose im Juli geführt, 56 Personen weniger als einen Monat zuvor.

     

  • Durchschnittlicher Pro-Kopf-Verbrauch sinkt um zwei auf 115 Liter Wasser am Tag

    Durchschnittlicher Pro-Kopf-Verbrauch sinkt um zwei auf 115 Liter Wasser am Tag

    Wasserbilanz Mittelhessen 2022: Regierungspräsidium Gießen veröffentlicht Ergebnisse für 101 Kommunen und ihre Versorgungsverbände

    Gießen. Die Wasserbilanz 2022 für die Region Mittelhessen liegt vor. Demnach sank der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch auf 115 Liter am Tag. 2021 lag der tägliche Verbrauch noch bei 117 Liter. Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Gießen analysiert für die Bilanz, wie viel Trink- und Brauchwasser in allen 101 mittelhessischen Kommunen und ihren Versorgungsverbänden gewonnen und verbraucht wird. Dies betrifft die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg mit zusammen rund 1.066.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die komplette Bilanz kann auf der Homepage des RP Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

    „Die Bilanz wurde für dieses Jahr komplett überarbeitet und bietet nun eine noch bessere Übersicht der Daten“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei der Vorstellung der Wasserbilanz 2022 Mittelhessen. Was weiterhin geblieben ist: Die erhobenen Rohdaten sind auch für die Wasserbilanz systematisiert, plausibilisiert und in einer Gesamtschau für den Regierungsbezirk zusammengestellt worden. Die wichtigste Erkenntnis daraus: Die Mittelhessen haben im Vergleich zum Vorjahr zwei Liter weniger verbraucht. „Dass der durchschnittliche Wasserverbrauch auch in dem heißen und trockenen Jahr 2022 nicht gestiegen, sondern sogar leicht zurückgegangen ist, deutet auf ein zunehmendes Bewusstsein in der Bevölkerung hin, mit unserem kostbarsten Gut, dem Trinkwasser, sparsam umzugehen“, interpretiert Sebastian Krug, Leiter des Dezernats Grundwasserschutz und Wasserversorgung, die Zahlen.

    Auf Landkreisebene lag der durchschnittliche tägliche Wasserverbrauch im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei 110 Liter pro Einwohner (2021: 114), im Lahn-Dill-Kreis bei 112 Liter (2021: 114), im Landkreis Gießen bei 115 Liter (2021: 120), im Vogelsbergkreis bei 120 Liter (2021: 118) und Landkreis Limburg-Weilburg bei 121 Liter pro Einwohner (2021: 121). Weitaus größere Unterschiede sind in der Einzelbetrachtung der 101 mittelhessischen Kommunen, bezogen auf den jeweiligen Landkreis, festzustellen. Die detaillierte Auswertung der Wasserbilanz 2022 kann online unter www.rp-giessen.de über den Pfad „Umwelt“ und den Unterpunkt „Grundwasserschutz“ eingesehen und heruntergeladen werden.

    Bildunterschrift: Die Bürgerinnen und Bürger in Mittelhessen haben in 2022 mit 115 Liter pro Kopf weniger Wasser verbraucht. Das ist eine der Erkenntnisse aus der Wasserbilanz des Regierungspräsidiums Gießen. Foto: RP Gießen

  • Volontariat im Mathematikum Gießen

    Volontariat im Mathematikum Gießen

    Das Mathematikum in Gießen ist das erste mathematische Mitmachmuseum (Science Center) der Welt. Es öffnet eine neue Tür zur Mathematik, indem es diese Wissenschaft mittels interaktiver Exponate auf besonders freundliche und serviceorientierte Art vermittelt. Das Mathematikum legt großen Wert auf hohe Qualität der Exponate und die Besucherbetreuung. Die Ausstellung mit rund 200 interaktiven Exponaten zieht jährlich etwa 120.000 Besucherinnen und Besucher jeden Alters und jeden Bildungshintergrunds an. Besonderes Augenmerk liegt auf dem guten Kontakt zu Schulen und Kitas. Darüber hinaus zeigt das Mathematikum selbstentwickelte Sonderausstellungen und führt zahlreiche Veranstaltungen durch, zum Beispiel Wissenschaftstage, die Lange Nacht der Mathematik, Fortbildungen und regelmäßige Ausstellungen zu moderner mathematischer Kunst. Zudem betreibt das Mathematikum eine sehr erfolgreiche Wanderausstellung.

    Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Volontär*in. 

    Ihre Aufgaben
    -Sie unterstützen unterschiedliche Arbeitsbereiche des Mathematikums. Insbesondere geht es darum, das Potential der interaktiven Exponate des Mathematikums für den Mathematikunterricht zu erarbeiten. Sie konzipieren und organisieren Sonderaktionen und Veranstaltungen.
    -Sie betreuen die Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung – sowohl im Regelbetrieb als auch im Rahmen von Mitmach-Aktionen, Führungen und Veranstaltungen.
    -Sie arbeiten mit an der Neu- und Weiterentwicklung von Exponaten für die Dauerausstellung sowie Sonderausstellung.
    -Sie bringen Ideen für die Weiterentwicklung des Hauses ein.

     Ihr Profil
    -Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Ein mathematischer Hintergrund ist wünschenswert, aber kein Muss. Kenntnisse aus anderen Disziplinen können Sie mit den Themen des Mathematikums in Verbindung bringen.
    -Sie haben Erfahrung mit und Freude an der Vermittlung wissenschaftlicher Themen. Idealerweise haben Sie praktische Erfahrung in der Museumspädagogik oder der Arbeit mit Personen aus speziellen Besuchergruppen (Schülerinnen und Schülern, Senioren, Familien, Menschen mit Behinderung etc.).
    -Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und begegnen ihnen serviceorientiert.
    -Sie sind teamfähig und haben Kommunikations- und Organisationsgeschick.
    -Sie sind begeisterungsfähig, engagiert und bringen eine gewisse zeitliche Flexibilität mit (z.B. für zeitweise Arbeit am Wochenende oder die Betreuung von Abendveranstaltungen).

    Wir bieten
    -Eine auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). Das Entgelt beträgt 50 % der Entgeltgruppe E 13 TVöD, Stufe 1. (Auch ein Teilzeitmodell ist vorstellbar.)
    -Eine Volontariatsstelle, die direkt der Leitung des Mathematikums zugeordnet ist. Damit erhalten Sie unmittelbaren Einblick in das Leben und die Weiterentwicklung eines modernen Science Centers.
    -Ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einer außergewöhnlichen und gesellschaftlich relevanten Einrichtung.
    -Die Chance zur Entwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten.
    -Interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten.
    -Die Möglichkeit, fehlende Erfahrungen in einem ca. 4-wöchigen Praktikum zu erwerben. 

    Bewerbungs- und Kontaktinformationen
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Elisabeth Maaß (elisabeth.maass@mathematikum.de,
    0641-13091-10).

    Bitte senden Sie Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
    bis zum 31. August 2023 an folgende Anschrift:

    Mathematikum Gießen e.V.
    Prof. Dr. Albrecht Beutelspacher
    Liebigstraße 8
    35390 Gießen

    Alternativ können Sie die Bewerbung auch per Mail an bewerbung@mathematikum.de senden. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Unterlagen zu einem einzigen Anhang (PDF-Format) zusammengefasst sind und dieses Dokument maximal 6 MB groß ist.

    Sie werden zeitnah von uns benachrichtigt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

     

  • Stromsperren vermeiden

    Stromsperren vermeiden

    Verbraucherzentrale Hessen informiert über Möglichkeiten der Kostenübernahme, die der Härtefallfonds Energieschulden bietet

    Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen des Lebens. Zur Abwendung von Energiesperren hat die Hessische Landesregierung daher zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen des Bundes den „Härtefallfonds Energieschulden“ beschlossen. Der Härtefallfonds wurde eingerichtet, um finanzielle Unterstützung für Menschen in Härtefällen bereitzustellen, die aufgrund von Energieschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind.

    Valentin und Maria S. sind beide berufstätig. Mit ihren Einkünften kommen sie auf 2.600 Euro pro Monat. Damit bringen sie die Kosten für ihren Haushalt von etwa 2.500 Euro pro Monat selbst auf. Zum Haushalt gehören zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren. Wegen der gestiegenen Stromkosten fordert der Energieversorger nun für das Jahr 2022 eine Nachzahlung in Höhe von 2.000 Euro. Gleichzeitig hat der Energieversorger die monatlichen Abschläge angehoben. Das Ehepaar kann die Nachzahlung nicht aus eigenen Mitteln erbringen und hat daher versucht, mit dem Stromversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Leider erfolglos. Ein Darlehen konnte das Ehepaar ebenfalls nicht erhalten. Die Stromsperre scheint damit unausweichlich. Und es ist nicht absehbar, wann diese wieder aufgehoben werden kann, wenn die Familie komplett auf sich gestellt ist.

    Damit die Familie auch weiterhin mit Strom versorgt werden kann, stellt das Land Hessen über den Härtefallfonds Energieschulden finanzielle Mittel bereit. Diese Mittel können alle Menschen erhalten, die in Hessen leben und in einer vergleichbaren Situation wie Familie S. sind. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, der bei der Geschäftsstelle des Härtefallfonds zu stellen ist. Diese Geschäftsstelle ist bei der Verbraucherzentrale Hessen angesiedelt.

    Anträge bis Ende Jahres stellen
    Wer Mittel aus dem Härtefallfonds Energieschulden benötigt, sollte mit dem Antrag nicht allzu lange warten. Wer wie Familie S. Schulden bei seinem Energieversorger hat, kann den Antrag bis zum 31.12.2023 stellen.

    Für diejenigen, die Energieschulden bei ihren Vermietern haben, endet die Frist für die Antragstellung am 31.12.2024.

    Ein Anruf schafft Klarheit
    Es empfiehlt sich, vorab telefonisch über die Geschäftsstelle des Härtefallfonds zu klären, ob man antragsberechtigt ist. Die Berater der Verbraucherzentrale helfen auch bei der Antragsstellung. Sie sind telefonisch über (069) 971940090 zu folgenden Zeiten erreichbar:
    • montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    • mittwochs von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
    Die Geschäftsstelle des Härtefallfonds ist auch schriftlich oder per E-Mail erreichbar:
    • Verbraucherzentrale Hessen e. V., Härtefallfonds, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt
    haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de.

    Ausführliche Informationen über den Härtefallfonds Energieschulden und die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden zu stellen, gibt es zudem auf der Website der Verbraucherzentrale, www.verbraucherzentrale-hessen.de/haertefallfonds-energieschulden.

  • 18 neue Partnerschaften für den Reservedienst

    18 neue Partnerschaften für den Reservedienst

    18 neue Partnerschaften für den Reservedienst

    Landeskommando Hessen übergibt Urkunden an Unternehmen, Behörden und Institutionen – Reservedienst in das Bewusstsein der Gesellschaft rücken

    Gießen. 18 gerahmte Urkunden gab es am Hauptsitz des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zu verteilen. Sie gingen an Unternehmen, Institutionen und Behörden. Darauf zu lesen stand: „Partnerschaft für den Reservedienst“. Verteilt wurden die Urkunden gemeinsam von Hausherr und Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich sowie Oberst Jürgen Marx, Leiter Bezirksverbindungskommando Gießen.

    „Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist mir ein persönliches Anliegen“, sagte Regierungspräsident Ullrich bei seiner Begrüßung der Gäste. Eine enge Kooperation mit seinem Haus und dem Landeskommando Hessen verdeutliche dies. Die aktuellen Entwicklungen mit einem Krieg in Europa vor Augen, seien Werte wie Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Vergangenheit zu selbstverständlich geworden. Dabei seien es gerade die Streitkräfte, die ihren Dienst im Einsatz für diese Werte versehen. Umso wichtiger sei es, die Bundeswehr und den Reservedienst wieder ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken und zu unterstützen. Dafür könne die Partnerschaft Impulse geben, sagte Ullrich.

    „Diese Partnerschaft ist Teil eines großen Bündnisses für den Heimatschutz in der Reserve“, erklärte Marx in seiner Ansprache. Die Bundesrepublik und damit auch ihre Streitkräfte stünden nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine vor einer Zeitenwende. Die Welt habe sich verändert, Gültigkeiten der letzten zehn Jahre ihre Bedeutung verloren, der militärisch-strategische Wettbewerb rücke wieder in den Vordergrund. Dies mache Anpassungen erforderlich. Eine nationale Sicherheitsstrategie sei aufgestellt worden, die als drei fundamentale Säulen Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit in den Fokus nehme.

    Beim Part Wehrhaftigkeit komme dem Bürger eine Rolle zu, der hierzu einen Beitrag leiste. Und genau dies sei Teil der Partnerschaft, die nunmehr die im Regierungspräsidium Gießen anwesenden Vertreter mit der Bundeswehr eingehen. Ausgehend von den Aufgaben und der Notwendigkeit der Reserve in der Bundeswehr soll damit die Bereitschaft zur Freistellung von Reservisten für kontinuierliche Ausbildungen erhöht werden. Die Partner ihrerseits verpflichten sich, innerhalb des Unternehmens bzw. der Institution aktiv über die Möglichkeiten der Freistellung zu informieren.

    „Bereits 200 öffentliche und private Arbeitgeber sind Teil dieser Partnerschaft und übernehmen so gesellschaftliche Mitverantwortung“, erklärte Oberst Marx, der sich bei den Beteiligten für deren bisheriges und zukünftiges Engagement bedankte.

    Auch Regierungspräsident Ullrich nahm stellvertretend für seine Behörde eine Urkunde in Empfang. Er sei dankbar für den Einsatz der Bundeswehr, auch für deren direkte Unterstützung während er Corona-Pandemie, etwa bei dem Aufnahmeprozess von Flüchtlingen. „Wir sollten schätzen, dass es die Bundeswehr gibt“, rief Ullrich den Anwesenden entgegen. Für Arbeitgeber könne ein solcher Austausch durchaus Vorteile bringen. Wenn Arbeitnehmer sich als Reservisten engagieren, erwerben sie gleichzeitig neue Qualifikationen und Kenntnisse, diese können sie dann wieder gewinnbringend in ihrem Unternehmen anwenden, unterstrich der Regierungspräsident abschließend. Und eine gerahmte Urkunde, die gibt es für jeden neuen Partner zum Aufhängen in seiner Betriebsstätte noch dazu.

     

    Die Ausgezeichneten:

    AC Consult & Engineering GmbH (Gießen), Don Stefano Zigarrenmanufaktur (Wettenberg), Bäckerei + Konditorei Volkmann GmbH (Heuchelheim), Federnfabrik Subtil GmbH (Reiskirchen), Ferdek Security GmbH (Heuchelheim), Gemeindevorstand der Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn, Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste der AWO Stadtkreis Gießen mbH, HG Büro für Hydrologie und Umwelt GmbH (Gießen), Intos Electronic AG (Gießen), IPmotion GmbH (Heuchelheim), Landkreis Marburg-Biedenkopf, Magistrat der Stadt Hungen, Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Spanabhebende Präzisionswerkzeuge GmbH (Lich), Stadtwerke Weilburg GmbH, Vogelsbergkreis, Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG (Diez) und Regierungspräsidium Gießen

     

    Bildunterschrift 1: Urkundenübergabe in den Räumen des Regierungspräsidiums: 18 Unternehmen, Behörden und Institutionen gehen die „Partnerschaft für den Reservedienst“ mit der Bundeswehr ein. Vorne links Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, vorne rechts Oberst Jürgen Marx.

    Bildunterschrift 2: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei seiner Begrüßungsrede.

    Bildunterschrift 3: Oberst Jürgen Marx während seiner Ansprache.

    Fotos: RP Gießen

  • Auditions at the Keller Theatre – Dringend

    Auditions at the Keller Theatre – Dringend

    Dringend gesucht wird noch ein Darsteller (ca. 40 Jahre) für die männliche Hauptrolle (Vater einer Schülerin) für eine Komödie, die am 23. Februar, 1., 2., 8., 9., 15. und 16. März 2024 in der Kleinen Bühne Gießen, Bleichstraße 28, aufgeführt wird.

    Proben finden ab Oktober 2023 jeweils Dienstag- und Donnerstagabends und gelegentlich Samstagsmorgens statt unter der Regie von Rosemary Bock.

    Jeder ist herzlich willkommen, es sind keine besonderen Vorbereitungen oder Theatererfahrungen nötig.

    Bei Interesse bitte Email bis Ende Juli senden an info@keller-theatre.de

  • „Gemeinsame Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region“

    „Gemeinsame Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region“

    Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und weitere Führungskräfte im RP Gießen begrüßen kommunale Wahlbeamte zum Informationsaustausch

    Gießen. „Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich haben wir eine gemeinsame Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region.“ Diese wichtige Botschaft gab der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich den Gästen der Informationsveranstaltung für Bürgermeister und Beigeordnete mit auf den Weg. Einmal im Jahr lädt das Regierungspräsidium (RP) Gießen die neu gewählten und bereits amtierenden Wahlbeamtinnen und -beamten aus dem Regierungsbezirk zwischen Limburg, Hungen, Alsfeld und Biedenkopf ein, um die Arbeit und Aufgaben der Behörde vorzustellen und sich auszutauschen.

    Der Einladung gefolgt waren diesmal Sebastian Schwarz (Allendorf/Lumda), Andre Schlipp (Amöneburg), Marco Schmidtke (Dautphetal), Joachim Lehnert (Elbtal), Marcel Schlosser (Grünberg), Christian Walendsius (Lahnau), Fabian Wedemann (Linden), Jan-Erik Dort (Lollar), Daniel Melchert (Mengerskirchen), Maik Trumpfheller (Siegbach), Markus Herrmann (Weimar/Lahn) und Frank Ide (Landkreis Gießen). Rede und Antwort standen ihnen neben Regierungspräsident Ullrich und Regierungsvizepräsident Martin Rößler auch Führungskräfte der sieben Abteilungen.

    Schon das erste Thema war eines, das alle – von den Kommunen über Landkreise bis hin zum Regierungspräsidium – beschäftigt: die Aufnahme von Geflüchteten. Gemeinsam wurde das Ankunftszentrum in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen besucht. Im Anschluss standen die Aufgaben des Regierungspräsidiums und die Arbeit in den mehr als 40 Dezernaten im Fokus. Erst ganz allgemein, dann anhand einiger Beispiele ganz konkret. Wie arbeitet die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium? Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen? Und was kommt im Bereich der zivilen Verteidigung auf die Behörden zu? Auf diese und andere Fragen gab es Antworten. Zwischendurch und am Ende gab es bewusst viel Zeit für Austausch und Diskussionen.

    Bildunterschrift: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (vorne, 2. v. r.), Regierungsvizepräsident Martin Rößler (vorne links), Manfred Becker (Abteilungsleiter Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration; vorne rechts) und Reiner Diemel (stellvertretender Leiter der Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz; hinten links) mit den Gästen.

    Foto: RP Gießen

  • Regierungsvizepräsident Rößler gratuliert drei Verwaltungsfachangestellten und einem Fachinformatiker zu bestandenen Prüfungen

    Regierungsvizepräsident Rößler gratuliert drei Verwaltungsfachangestellten und einem Fachinformatiker zu bestandenen Prüfungen

    „Sie haben sich angestrengt und sehr gute Leistungen gezeigt“

    Regierungsvizepräsident Rößler gratuliert drei Verwaltungsfachangestellten und einem Fachinformatiker zu bestandenen Prüfungen

    Gießen. Kurz vor dem Start der neuen Auszubildenden hatte Martin Rößler beim Regierungspräsidium (RP) Gießen eine besonders schöne Aufgabe. Der Regierungsvizepräsident durfte vier Auszubildenden zu ihren bestandenen Prüfungen gratulieren. In einer kleinen Feierstunde beglückwünschte er Martha Kurkunç, Jennifer Rahn und Lea Steffen für ihre Abschlüsse als Verwaltungsfachangestellte sowie Ole Mandler zur bestandenen Prüfung eines Fachinformatikers in der Fachrichtung Systemintegration.

    „Sie haben sich angestrengt und sehr gute Leistungen gezeigt“, lobte er die vier jungen Beschäftigten im Hauptgebäude am Landgraf-Philipp-Platz und betonte dabei auch die Bedeutung ihrer künftigen Tätigkeit. „Wir sind als obere Landesbehörde für über eine Million Bürgerinnen und Bürger in fünf Landkreisen zuständig. Die erwarten, dass wir Mittelhessen weiter voranbringen.“ Eines dürfe dabei aber nie vergessen werden: „Ganz entscheidend ist, Freude bei der Arbeit zu haben, denn die ist spannend und interessant.“ Neben der Gratulation betonte Regierungsvizepräsident Rößler auch: „Wir sind immer auf der Suche nach jungen Menschen, die sich eine Karriere im öffentlichen Dienst vorstellen können, der durch einen sicheren Arbeitsplatz und viele weitere Vorteile hier in der Region sehr attraktiv ist.“ Das RP Gießen zählt mit über 1400 Beschäftigten zu den großen Arbeitgebern in Mittelhessen.

    Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten hat die drei jungen Frauen auf eine abwechslungsreiche Arbeit vorbereitet. Im Verlauf von drei Jahre erhielten sie durch die theoretische Ausbildung an der Max-Weber-Schule, die praktische Ausbildung in den RP-Fachdezernaten und den Unterricht am Gießener Verwaltungsseminar umfangreiche Kenntnisse.

    Fachinformatiker der Fachrichtung Systemintegration werden ebenfalls drei Jahre lang im Fachdezernat für E-Government, Information und Kommunikation praktisch ausgebildet und besuchen die Theodor-Litt-Schule in Gießen. Sie befassen sich mit IT-Systemen, planen und konfigurieren diese, beheben Fehler und lösen Anwendungs- und Systemprobleme. Mit der Ausbildung beim Regierungspräsidium werden zudem die Aufgaben der verschiedenen Bereiche der Landesverwaltung und hessischer Behörden vermittelt.

    Allgemeine Informationen zu einer Ausbildung beim Regierungspräsidium Gießen sind im Internet unter www.rp-giessen.de zu finden.

    Bildunterschrift: Regierungsvizepräsident Martin Rößler gratuliert vor dem Hauptsitz am Landgraf-Philipp-Platz (v.l.): Lea Steffen, Ole Mandler, Martha Kurkunç und Jennifer Rahn.

  • Ich suche Dich!

    Ich suche Dich!

    Ich biete:
    – Hauptberuf oder Nebenberuf
    – junges, dynamisches Team
    – freie Zeiteinteilung
    – fachliche und internationale Weiterbildung/Ausbildung mit Kostenübernahme
    – berufliche Sicherheit
    – ein selbstbestimmtes Einkommen
    – Karrierechancen
    – Gleichberechtigung

    Das solltest du mitbringen:
    – mindestens 18 Jahre
    – Führerschein
    – du beherrschst die deutsche Sprache in Schrift und Form
    – du bist teamfähig, ehrgeizig und willst was bewegen
    – du hast Interesse an finanziellen und wirtschaftlichen Themen

    Deine Aufgaben:
    – Unterstützung der alltäglichen Arbeiten
    – Kundenkontakt sowie Betreuung/Beratung
    – Akquise von Kunden
    – Erstellen von Konzepten und Projekten

    Sollte ich dein Interesse geweckt haben, bewirb dich jetzt. Ich freue mich auf dich!

    Du möchtest dich umfassend informieren?
    Karriereinfo am 29.07.2023 in Marburg. Anmeldung unter 0151 588 190 60 per WA oder Mail unter josef.fischer@allfinanz-dvag.de